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Entschuldigung, das habe ich nicht verstanden

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Visa, Einreise & Zoll

Einreise & Zollbestimmungen

Die Einreise- und Zollbestimmungen in Hongkong sind einfach und unkompliziert. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die Sie für eine schnelle Einreise benötigen - schließlich möchten wir, dass Sie möglichst schnell das tun können, was Ihnen wichtig ist: Hongkong entdecken und genießen!


Einreise

Visa

Staatsangehörige der meisten Länder brauchen für eine Aufenthaltsdauer zwischen 7 und 180 Tagen (abhängig von der Nationalität) kein Visum. Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Weitere Details zu den Visumsbestimmungen finden Sie auf der Webseite der Einreisebehörde.

Mehr als 100 Länder und Gebiete sind mit einer Repräsentanz in Hongkong vertreten. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten. Die Kontaktdaten der chinesischen Vertretungen in Deutschland finden Sie hier:

 

Botschaft der Volksrepublik China
Märkisches Ufer 54
D- 10179 Berlin
Tel: +49 (0) 30 - 275 880
Fax: +49 (0) 30 - 275 882 21
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin
Brückenstraße 10
D-10179 Berlin
Tel: +49 (0) 30 - 275 885 72 (Di. und Do. 15:00-17:00)
Fax: +49 (0) 30 - 275 885 20
Bürozeit: Montag bis Freitag 9.00 - 12.00
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg
Elbchaussee 268
D- 22605 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 - 822 760 13
Fax: +49 (0) 40 - 822 623 1
Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt/Main
Stresemannallee 19-23
D- 60596 Frankfurt am Main
Visum Tel.: +49 (0) 69 - 750 855 34
Pass Tel.: +49 (0) 69 - 750 855 48
Fax: +49 (0) 69 - 750 855 10
Generalkonsulat der Volksrepublik China in München
Romanstrasse 107
D- 80639 München
Tel: +49 (0) 89 - 173 016 12/8
Fax: +49 (0) 89 - 170 945 06
visa

Travel Pass der Hong Kong Special Administrative Region

Den sogenannten HKSAR Travel Pass können Geschäftsreisende beantragen, die einen regulären Reisepass besitzen, kein Visum benötigen und sich regelmäßig in der Sonderverwaltungszone Hongkong aufhalten. Mit diesem Ausweis profitieren Sie von einer schnelleren Abfertigung bei der Einreise.

 

Berechtigungskriterien:

  • Es besteht eine geschäftliche Notwendigkeit, häufig nach Hongkong zu reisen.
  • Der/die Antragsteller/in kann mindestens drei Einreisen nach Hongkong in den vergangenen 12 Monaten nachweisen (Einreisen aufgrund eines Abstechers in die VR China und Macau gelten nicht).
  • Der Direktor of Immigration ist überzeugt, dass Besuch des/der Antragssteller/ins für Hongkong von großem Nutzen ist.

 

Ausweisinhaber können den Einreiseschalter für die Bewohner Hongkongs nutzen und so schneller einreisen.

Weitere Informationen zum HKSAR Travel Pass und das Antragsformular erhalten Sie auf der Website der Einreisebehörde.

 

Frequent Visitor e-Channel

Reisende, die regelmäßig Hongkong besuchen, haben die Möglichkeit, über Selbstbedienungs-Terminals einfach und schnell die Einreiseformalitäten durchzuführen.

 

Berechtigungskriterien:

  1. Sie müssen über 18 Jahre alt sein;
  2. Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses und gegebenenfalls eines gültigen Visums für mehrfache Einreise sein;
  3.  Sie müssen eines der folgenden Dokumente vorweisen können:
    HKSAR Travel Pass;
    APEC-Geschäftsreisekarte mit dem Aufdruck 'HKG' auf der Rückseite; 
    Mitgliedsausweis eines Vielfliegerprogramms einer an dieser Regelung teilnehmenden Fluggesellschaften (bitte fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nach);
  4. Passagiere, die keines der unter Punkt 3 genannten Dokumente besitzen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
    Sie besitzen ein gültiges Reisedokument, mit dem eine visafreie Einreise in die HKSAR möglich ist;
    Sie sind vor der Registrierung für den E-Channel-Service nicht weniger als drei Mal in den letzten 12 Monaten über den Flughafen nach Hong Kong eingereist.
  5. Sie sind in Hong Kong SAR polizeilich nicht bekannt

 

Erfolgreich angemeldete Berechtigte können die Frequent Visitor E-Terminals an allen Kontrollpunkten nutzen.

Bitte klicken Sie hier, um mehr über die Nutzung des Frequent Visitor e-Channels zu erfahren.


Einreise & Zollbestimmungen

Zollbestimmungen

Alle Besucher Hongkongs müssen bei Ihrer Einreise die Zollabfertigung passieren und alle abgabepflichtigen Waren jenseits der Zollfreigrenzen anmelden. Erfahren Sie mehr über abgabepflichtige Waren und Duty-Free-Regelungen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Import und Export von gefährlichen und verbotenen Waren einschließlich Medikamente, Drogen, Waffen, Tieren, Pflanzen, gefährdete Arten, Fleisch und Geflügel ist durch die Gesetze Hongkongs geregelt. Die Einfuhr oder Ausfuhr der genannten Waren und Gegenstände muss im Voraus durch die zuständigen Behörden genehmigt werden, solange sie nicht per Gesetz ausgeschlossen ist.
  • Einige in anderen Ländern erlaubte Mittel zum Selbstschutz, wie etwa Pfefferspray und Elektroschocker, sind in Hongkong verboten.
  • Personen, die nach Hongkong einreisen oder die Stadt verlassen, müssen mitgeführte Zahlungsmittel und übertragbare Inhaberpapiere im Wert von mehr als HK$120.000 an die Zoll- und Steuerbehörde erklären bzw. offenlegen.
  • Cannabidiol (CBD) wird in Hongkong als gefährliche Droge eingestuft, und Produkte, die CBD enthalten, sind verboten. Nach der Verordnung über gefährliche Drogen (Dangerous Drugs Ordinance, DDO) werden der Handel (einschließlich Ein- und Ausfuhr) und die Herstellung von Substanzen, die gegen das Gesetz verstoßen, mit einer Höchststrafe von lebenslänglicher Haft und einer Geldstrafe von 5 Millionen HK$ geahndet. Der Besitz und Konsum solcher Substanzen wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren und einer Geldstrafe von 1 Mio. HK$ geahndet. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Behörde für Zölle und Verbrauchersteuern. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, befolgen Sie bitte die Richtlinien des Hong Kong International Airport.

 

Besucherinformationen

Reisende, die in Hongkong einen Zwischenstopp planen oder aus Drittländern einreisen, sollten darauf achten, dass in Hongkong unter Umständen andere Regelungen für das Ein-, Aus- und Mitführen bestimmter Gegenstände gelten als in anderen Ländern.

Informationen über die in Hongkong verbotenen Gegenstände und weitere Informationen zur Sicherheit am Flughafen, finden Sie hier.

 

Flughafen-Sicherheitskontrollen

Alle Reisenden, die vom Hong Kong International Airport abfliegen, sind verpflichtet, Ihre Boarding Pässe und Reisedokumente dem Sicherheitspersonal in der Abflughalle vorzuzeigen. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit finden Sie hier.

 

Handgepäck

Ausreisende Fluggäste und Transit-Reisende beachten bitte die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen am Hong Kong International Airport. Reisenden ist es untersagt scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren, Rasierklingen oder Besteck im Handgepäck mitzuführen. Bitte verstauen Sie derartige Gegenstände in Ihrem Check-In-Gepäck.

 

Einschränkungen gibt es auch bei Flüssigkeiten, Gels und Sprays, die im Handgepäck mitgeführt werden. Diese dürfen nicht mehr als 100ml Inhalt haben und müssen in einem maximal ein Liter fassenden, durchsichtigen und wieder verschließbaren Beutel aufbewahrt werden (ein Beutel pro Passagier).

 

Weitere Informationen zum Thema Gepäck finden Sie hier.

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